Wie finanziere ich einen Heimplatz?

2021-07-21T16:03:31+02:00

Wie finanziere ich einen Heimplatz?

Ein Heimaufenthalt ist mit Kosten verbunden. Der Gesetzgeber fördert aus diesem Grund, aber auch weil es dem Wunsch vieler Menschen entgegenkommt, die häusliche Pflege.

Andererseits ist Pflege im Heim durch verschiedene Sozialleistungen finanzierbar, sofern Pflegebedürftigkeit im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes besteht.

In Nordrhein-Westfalen ist Pflegewohngeld ein wichtiger Teil bei der Finanzierung der Pflege im Heim.

Wenn Einkommen und Vermögen nicht zur Finanzierung der Heimkosten ausreicht, hilft Pflegewohngeld weiter. Es kann maximal den Bereich der Investitionskosten (s. Heimkostenübersicht) abdecken. Bei einem Antrag auf Pflegewohngeld werden Kinder nicht zur Unterhaltspflicht herangezogen.

 

 

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Pflegegrade

2021-07-21T15:24:59+02:00

Was sind Pflegegrade? Welche Leistungen umfasst der Pflegegrad? Was bedeutet ein höherer Pflegegrad finanziell?

Mit den Pflegegraden (1 – 5) wird die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen kategorisiert. Je selbstständiger eine pflegebedürftige Person, desto geringer der Pflegegrad. Die Einstufung nimmt der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) vor.

Generell gilt, dass steigende Pflegebedürftigkeit höhere Leistungen der Pflegeversicherung bedingt. Im ambulanten Bereich steigen Pflegegeld (z.B. Pflege durch Angehörige) oder Pflegesachleistung (z.B. Pflegedienst) an. Für Tages- oder Nachtpflege, genau wie für vollstationäre Pflege steigen die Leistungen ebenfalls an.

In der vollstationären Pflege gilt seit Einführung der Pflegegrade, dass Heimbewohner mit den Pflegegraden 2, 3, 4 oder 5 einen festen Betrag, den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (sogenannter EEE) selbst zahlen.

Eine Veränderung der Pflegebedürftigkeit wirkt sich hier nicht auf die Höhe der Bewohnerrechnung aus. Da jedes Heim selbst mit den Kostenträgern verhandelt, gibt es in den verschiedenen Heimen verschiedene EEEs.

Den EEE des Seniorenheim Neandertal finden Sie auf unserer Preisliste.

Pflegegrade2021-07-21T15:24:59+02:00

Muss ich einen höheren Pflegegrad beantragen, auch wenn ich es mir finanziell nicht leisten könnte?

2021-07-21T15:32:04+02:00

Muss ich einen höheren Pflegegrad beantragen, auch wenn ich es mir finanziell nicht leisten könnte?

Grundsätzlich ist Pflege anerkannter Leistungserbringer (ambulante Dienste, Pflegeheime, etc.) in Deutschland für jeden Bürger zugänglich. Die Pflegeversicherung zahlt in Abhängigkeit vom Grad der Pflegebedürftigkeit. Menschen ohne Pflegeversicherung oder Menschen, deren Einkommen und Vermögen nicht zur Deckung der Eigenanteile ausreicht, können unter Umständen weitere Leistungen, z.B. Hilfe zur Pflege gemäß Sozialgesetzbuch XII, erhalten.

Vor diesem Hintergrund ist die wichtige Frage nicht in erster Linie, ob man sich die Pflege leisten kann, sondern ob man Hilfe zulassen will.

Jeder Leistungserbringer wird Pflegebedürftige hinsichtlich ihres Anspruchs beraten.

Im ambulanten Bereich kann ein höherer Pflegegrad zu höheren Geld- oder Sachleistungen führen.

Im stationären und teilstationären Bereich wird der Pflegedienst in notwendiger Weise tätig und deshalb auf einen höheren Pflegegrad hinwirken.

Muss ich einen höheren Pflegegrad beantragen, auch wenn ich es mir finanziell nicht leisten könnte?2021-07-21T15:32:04+02:00

Sind die Kinder von Bewohnerinnen und Bewohnern verpflichtet den Heimplatz ihrer Eltern zu bezahlen?

2021-07-26T15:13:46+02:00

Sind die Kinder von Bewohnerinnen und Bewohnern verpflichtet den Heimplatz ihrer Eltern zu bezahlen?

Grundsätzlich sind Verwandte in „gerader Linie“, also Eltern gegenüber ihren Kindern und Kinder gegenüber ihren Eltern, sowie Ehepartner unterhaltsverpflichtet. Entscheidend ist dabei allerdings die Leistungsfähigkeit, also die Höhe der Gesamteinkünfte (Gehalt, Miet- oder andere Einnahmen). Geltend gemacht werden können demgegenüber allerdings Belastungen wie Schulden und andere Unterhaltsverpflichtungen. Kein unterhaltspflichtiges Kind darf durch seine grundsätzliche Verpflichtung selbst in finanzielle Notlagen geraten.

Der Einzelfall ist daher zu prüfen, erst danach kann entschieden werden, ob und in welcher Höhe ein Beitrag zum Unterhalt geleistet werden müsste.

Sind die Kinder von Bewohnerinnen und Bewohnern verpflichtet den Heimplatz ihrer Eltern zu bezahlen?2021-07-26T15:13:46+02:00

Kann ich ein etwaiges Guthaben aus nicht verbrauchten Entlastungsbeträgen für Heimkosten einsetzen?

2021-07-27T12:28:36+02:00

Kann ich ein etwaiges Guthaben aus nicht verbrauchten Entlastungsbeträgen für Heimkosten einsetzen?

In der häuslichen Pflege können Entlastungsbeiträge (z. B. für zusätzliche Hilfe für hauswirtschaftsliche Tätigkeiten) als Leistung der Pflegeversicherung abgerufen werden. Derzeit werden danach bis zu 125 EUR monatlich zur Verfügung gestellt (Stand 07/2021).

Entlastungsbeträge können im Rahmen der Kurzzeitpflege für Unterkunft und Verpflegung eingesetzt werden.

Kann ich ein etwaiges Guthaben aus nicht verbrauchten Entlastungsbeträgen für Heimkosten einsetzen?2021-07-27T12:28:36+02:00

Welche Informationen benötige ich zum Antrag von Sozialhilfe?

2021-07-27T12:30:11+02:00

Welche Informationen benötige ich zum Antrag von Sozialhilfe?

Der Antrag auf Sozialhilfe muss ein umfassendes Bild der finanziellen Situation des Antragstellers abbilden. Aus diesem Grund umfasst er in der Regel mehrere Seiten und wird durch verschiedene Anlagen ergänzt. Entsprechende Informationen stellt das örtliche Sozialamt zur Verfügung.

Welche Informationen benötige ich zum Antrag von Sozialhilfe?2021-07-27T12:30:11+02:00

Welche Zuzahlung muss ich leisten, wenn meine Mutter oder mein Vater ins Heim kommt?

2021-07-27T12:45:01+02:00

Welche Zuzahlung muss ich leisten, wenn meine Mutter oder mein Vater ins Heim kommt?

Zunächst richtet sich die Forderung des Heims an die Bewohnerin bzw. den Bewohner. Angehörige müssen nur dann einen Betrag dazuzahlen, wenn das Sozialamt im Rahmen der Unterhaltsprüfung dazu auffordert.

Sollte die Bewohnerin oder der Bewohner mit eigenen Mitteln die Heimkosten nicht tragen können, wird er Sozialleistungen beantragen. In Nordrhein-Westfalen kommt dazu für Bürgerinnen und Bürger des Landes oder „Landeskinder“  als erstes Pflegewohngeld in den Blick. Bei dieser Leistung besteht keine Unterhaltspflicht von Kindern für Eltern. Der weitergehende Antrag auf Hilfe zur Pflege gem. SGB XII bewirkt dann die Prüfung der Unterhaltspflicht von Kindern für Eltern bzw. auch umgekehrt. Sollte die Pflicht bestehen, wird der Unterhalt konkret nach den finanziellen Verhältnissen der Kinder berechnet. Bei einem Einkommen, dass den jeweils gültigen Freibetrag übersteigt, werden dann 50 % des überschießenden Einkommens als Unterhaltsforderung berechnet.

Welche Zuzahlung muss ich leisten, wenn meine Mutter oder mein Vater ins Heim kommt?2021-07-27T12:45:01+02:00
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