Kann ich ein etwaiges Guthaben aus nicht verbrauchten Entlastungsbeträgen für Heimkosten einsetzen?

In der häuslichen Pflege können Entlastungsbeiträge (z. B. für zusätzliche Hilfe für hauswirtschaftsliche Tätigkeiten) als Leistung der Pflegeversicherung abgerufen werden. Derzeit werden danach bis zu 125 EUR monatlich zur Verfügung gestellt (Stand 07/2021).

Entlastungsbeträge können im Rahmen der Kurzzeitpflege für Unterkunft und Verpflegung eingesetzt werden.