Wie werden Bewohnerinnen und Bewohner vor Stürzen geschützt?

Bei jeder neu einziehenden Person wird der Grad einer Sturzgefährdung eingeschätzt. Abhängig von dieser Einschätzung werden Maßnahmen besprochen und eingeleitet, die möglichen Stürzen vorbeugen können. Das könnte z.B. die Durchführung von Gleichgewichtstraining sein, die Nutzung eines Gehwagens, die Anschaffung von Hüftprotektoren, die Entfernung eines Teppichs im Zimmer, der Austausch eines „normalen“ Pflegebettes gegen ein sogenanntes Tiefbett.

Die Anwendung von freiheitsentziehenden Mitteln wie z.B. Bettgitter muss immer das allerletzte Mittel sein und dies immer in Verbindung mit Ärzten und zuständigen Gerichten.

Einen hundertprozentigen Schutz gegen das Stürzen kann es allerdings wie im alltäglichen Leben nicht geben. Dann kann aber das schnelle Reagieren der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine große Hilfe sein.

Auch das Verlaufen kann passieren. Grundsätzlich wird vor Aufnahme im Heim eingeschätzt, ob ein Risiko besteht, dass eine Bewohnerin bzw. ein Bewohner sich selbst gefährden könnte, wenn sie oder er das Heim verlässt (weil sie oder er z.B. gut laufen, aber sich nicht orientieren kann und dem Straßenverkehr nicht gewachsen wäre). Menschen mit einem solchen Gefährdungspotential können in unserer Einrichtung leider nicht aufgenommen werden.