Wie erhalte ich eine Vollmacht/Patientenverfügung, wenn eine Erkrankung meiner bzw. meines Angehörigen unerwartet daran hindert eine solche zu erteilen?
Sollte eine Erkrankung eine Meinungsäußerung unmöglich machen, ist der Moment für eine Patientenverfügung nicht gegeben. Wenn eine rechtliche Frage aktuell zu klären ist und eine Vollmacht nicht vorliegt, sieht das BGB die Einrichtung einer Betreuung vor. Das Betreuungsgericht nimmt dann ein Betreuungsverfahren auf und prüft die Situation.