Wenn ich Bevollmächtigter bin, gilt dann der aktuell geäußerte Wille meiner oder meines Angehörigen noch?

Bevollmächtigte sollen den Willen eines Menschen ausführen, der sie dazu beauftragt. Insofern gilt der Wille selbstverständlich. Andererseits kann sich die Frage stellen, ob der geäußerte Wille tatsächlich im Sinne der Person ist. In einer solchen Situation ist die Frage der Geschäftsfähigkeit zu klären. Wenn Menschen mit ihrem Verhalten tatsächlich Leben und Gesundheit gefährden, kann auch gegen den geäußerten Willen zu entscheiden sein.