Was ist Kurzzeitpflege und wann kann ich sie in Anspruch nehmen?

Kurzzeitpflege ist stationäre Pflege in befristeter Form. Das Pflegeversicherungsgesetz sieht Kurzzeitpflege für Menschen vor, die Anspruch auf Leistungen der Pflegegrade 2 bis 5 haben. Pro Kalenderjahr stehen 56 Tage Kurzzeitpflege zu.