Können Bewohnerinnen und Bewohner ihr Auto mitnehmen?

Pflegebedürftigkeit führt nicht zum Entzug bestimmter Rechte. Der Besitz eines Autos ist möglich. Praktisch stellt sich die Frage nach der Fahrtauglichkeit oder der Finanzierbarkeit.

Unser Haus kann keine Unterstellmöglichkeit anbieten, so dass nur das Abstellen des Fahrzeugs auf einem öffentlichen Parkplatz bleibt.