Kann meine Mutter oder mein Vater in ihrem bzw. seinem Zimmer bleiben, auch wenn sie oder er im Sterben liegt oder schwerstpflegebedürftig werden sollte?

In der Regel ist das so. Es gibt jedoch besondere Umstände, die Veränderungen nötig machen. Intensivpflege (z.B. bei Beatmung) oder außergewöhnlicher Betreuungsbedarf (z. B. aufgrund von Demenz) erfordern entsprechende Planung.