Muss ich einen höheren Pflegegrad beantragen, auch wenn ich es mir finanziell nicht leisten könnte?

Grundsätzlich ist Pflege anerkannter Leistungserbringer (ambulante Dienste, Pflegeheime, etc.) in Deutschland für jeden Bürger zugänglich. Die Pflegeversicherung zahlt in Abhängigkeit vom Grad der Pflegebedürftigkeit. Menschen ohne Pflegeversicherung oder Menschen, deren Einkommen und Vermögen nicht zur Deckung der Eigenanteile ausreicht, können unter Umständen weitere Leistungen, z.B. Hilfe zur Pflege gemäß Sozialgesetzbuch XII, erhalten.

Vor diesem Hintergrund ist die wichtige Frage nicht in erster Linie, ob man sich die Pflege leisten kann, sondern ob man Hilfe zulassen will.

Jeder Leistungserbringer wird Pflegebedürftige hinsichtlich ihres Anspruchs beraten.

Im ambulanten Bereich kann ein höherer Pflegegrad zu höheren Geld- oder Sachleistungen führen.

Im stationären und teilstationären Bereich wird der Pflegedienst in notwendiger Weise tätig und deshalb auf einen höheren Pflegegrad hinwirken.